TERMS & CONDITIONS


für Kunden der quellboard GmbH

ALLGEMEINER TEIL

1. GEGENSTAND UND GELTUNG

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der quellboard GmbH, FN 569553d, UID ATU77608867, Attnanger Straße 10, 4901 Ottnang am Hausruck, E-Mail: shop@quellboard.com („quellboard“) gelten für alle Verkaufsgeschäfte (Anbieten und Verkauf von Waren) von quellboard mit Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), insbesondere auch für jene, die über den auf der Website www.quellboard.com („Website“) betriebenen Online-Shop sowie über digitale Anwendungen, Dienste und lokale und mobile Applikationen („Apps“) von quellboard GmbH (allesamt gemeinsam „digitale Dienste“) abgewickelt werden.

1.2. quellboard ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und die Nutzung ihrer digitalen Dienste nur auf Grundlage dieser AGB zu gestatten. Auftrags-, Geschäfts-, Vertrags-, Nutzungs- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von quellboard schriftlich anerkannt wurde. (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von quellboard gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.

1.3. Diese AGB können elektronisch auf der Website abgerufen, ausgedruckt, downgeloadet und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

1.4. Diese AGB bestehen aus einem für alle Verkaufsgeschäfte von quellboard geltenden Allgemeinen Teil und aus nur in bestimmten Fällen geltenden Besonderen Teilen. In den nachangeführten Fällen gelten zusätzlich und vorrangig zum Allgemeinen Teil die nachangeführten Besonderen Teile, wobei der Allgemeine Teil in diesen Fällen subsidiär gilt, dh nur insoweit, als die Besonderen Teile keine oder keine vom Allgemeinen Teil abweichenden Regelungen enthalten:

1.5. Für sämtliche Verkaufsgeschäfte über digitale Dienste von quellboard gilt der Besondere Teil für digitale Dienste.

1.6. Für sämtliche Verkaufsgeschäfte von quellboard mit Unternehmen iSd der Definition des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) gilt der Besondere Teil für B2B-Geschäfte.

2. LEISTUNGEN

Quellboard bietet Waren („Produkte“) zum Verkauf an und verkauft diese an Unternehmen und Verbraucher („Kunden“), insbesondere auch über ihre digitalen Dienste.

3. VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOT

3.1. Der Abschluss eines Vertrages mit quellboard zum Erwerb von Produkten ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist unaufgefordert unverzüglich nach Bestellung eine nachweisliche Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) in Textform (zB per Brief oder E-Mail) an quellboard (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu übermitteln. Das Zustandekommen eines Vertrages mit quellboard ist in diesem Fall auch bei Annahme durch quellboard bis zum Vorliegen einer eindeutigen echten und richtigen Zustimmungserklärung schwebend unwirksam.

3.2. Angebote von quellboard sind stets begrenzt mit der Verfügbarkeit und freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an die Kunden darstellen, ein Angebot an quellboard zu legen. Rechtsgeschäfte (Verträge) kommt erst durch Annahme des Angebotes (der Bestellung) des Kunden durch quellboard zustande. Die Annahmeerklärung kann entweder durch ausdrückliche Erklärung (zB Bestellbestätigung) oder schlüssig durch Versendung der Waren erfolgen. Eine automatische Empfangsbestätigung, in welcher das Angebot des Kunden nochmals angeführt wird, dokumentiert lediglich den Erhalt bzw Eingang des Angebotes bei quellboard und stellt noch keine Annahme von quellboard dar.

3.3. Kostenvoranschläge von quellboard sind unverbindlich, sofern quellboard nicht ausdrücklich schriftlich eine Verbindlichkeit zugesagt hat.

4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG

4.1. Preisangaben verstehen sich in Euro (EUR) brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer, aber exklusive (dh zuzüglich) Verpackungs-, Liefer-, Transport(versicherungs)- und Versandkosten. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf dessen Rechnung abgeschlossen.

4.2. quellboard ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung berechtigt. Rechnungen von quellboard sind unverzüglich nach Zustellung an die vom Kunden angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs (zB Bankgebühren aufgrund von Auslandsüberweisungen) sind vom Kunden zu tragen. Ein Skontoabzug wird dem Kunden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

4.3. Zahlungen sind ausschließlich an quellboard und nicht an Vertreter oder Vertriebspartner (wie zB Handelsvertreter oder Handelsmakler) von quellboard zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Die Annahme von Zahlungsanweisungen erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.

4.4. quellboard ist zur Zession von Kundenforderungen berechtigt. In diesem Fall wird die Forderungsabtretung dem Kunden gegenüber angezeigt. Der Kunde ist dann berechtigt und verpflichtet, an das jeweils benannte Factoring-Unternehmen zu bezahlen.

4.5. Die Lieferung von Waren erfolgt – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – erst nach Einlangen des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto von quellboard. Teillieferungen sind zulässig.

4.6. Versendungen erfolgen nur unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Beförderungsdienstleister (zB der Österreichischen Post AG, DPD). Die Gefahr geht in diesem Fall bereits mit der Auslieferung an den Beförderer auf den Kunden über.

4.7. Sind die vom Kunden bestellten Produkte vorübergehend nicht verfügbar, teilt quellboard dies dem Kunden unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als drei Wochen (aus welchen Gründen auch immer) haben sowohl der Kunde als auch quellboard das Recht, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

4.8. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, hat quellboard das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Waren nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass quellboard von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist quellboard unbeschadet weiterer (insbesondere Ersatz-) Ansprüche zur Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes für die damit verbundenen Aufwendungen und Kosten iHv 10 % des Rechnungsbetrages gegen den Kunden berechtigt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1. Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten (auch aus anderen Rechtsgeschäften mit quellboard) durch den Kunden im Eigentum von quellboard.

5.2. Im Falle des (Zahlungs-)Verzuges ist quellboard berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch quellboard liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser von quellboard nicht ausdrücklich erklärt wird.

5.3. Der Kunde ist nur berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verfügen und diese weiter zu veräußern, wenn er im Vertrag mit seinem Vertragspartner quellboard einen erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt einräumt. Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Kunden weiterverarbeitet oder -bearbeitet werden, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, werden am be- oder verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstand Miteigentumsrechte zu Gunsten von quellboard begründet, welche mit Abschluss des Rechtsgeschäftes mit quellboard vom Kunden an quellboard abgetreten werden und die Abtretung von quellboard angenommen wird.

6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

6.1. Aufrechnung:
Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von quellboard mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, ausgenommen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von quellboard sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von quellboard stehen, gerichtlich festgestellt oder von quellboard anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit zur Aufrechnung.

6.2. Datenschutz:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen bei Verkaufsgeschäften von quellboard enthalten die auf der Website abrufbaren Datenschutzinformationen.

6.3. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von quellboard.

6.4. Gewährleistung und Haftung:
Als vereinbarte Beschaffenheit der von quellboard vertriebenen Produkte gelten nur die diesbezüglich expliziten Angaben und die Produktbeschreibungen von quellboard. Selbst verkehrsübliche Eigenschaften von vergleichbaren Produkten sind demnach ausdrücklich nicht bedungen.

Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass die von quellboard angebotenen Produkte Naturprodukte sind und demnach im Einzelfall die mit Naturmaterialien verbundenen Schwächen und natürlichen Normabweichungen aufweisen können.

Holz ist ein Naturprodukt, das auf natürliche Einflüsse, wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit einer Veränderung dessen Eigenschaften reagiert; dies gilt insbesondere für dessen Form, Oberflächenstruktur, Festigkeit und Härte. quellboards dürfen daher weder zu feucht, noch zu trocken gelagert werden. Optimale Lager- und Nutzungsverhältnisse bestehen bei ca 40% Luftfeuchtigkeit bei ca. 20° Celsius. quellboards sind für die Nutzung im und mit Wasser ungeeignet werden dadurch zerstört.

Die Nutzung der Produkte von quellboard (insbesondere die Quellboards selbst) dürfen ausschließlich entsprechend den hierzu erstellten Nutzungshinweisen genutzt werden.

Die Haftung von quellboard für Schäden von Kunden, welche Konsumenten iSd KSchG sind, ist – mit Ausnahme von Schäden an Personen – bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. quellboard haftet daher für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche für Sach- und Personenschäden von Kunden, welche keine Konsumenten iSd KSchG sind, können nur bei vorsätzlicher oder krass grob fahrlässiger Verursachung durch quellboard geltend gemacht werden.

6.5. Immaterialgüterrechte:
Werke (zB Produktinformationen, Daten, Muster, Lichtbilder und Grafiken) von quellboard sind urheberrechtlich geschützt. Kunden ist nur die eigene persönliche, bestimmungsgemäße und unveränderliche Nutzung dieser Werke nach Maßgabe dieser AGB und der jeweils geltenden Rechtsvorschriften gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Veränderung (zB Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung) und Weitergabe an Dritte, dieser Werke ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von quellboard gestattet.

6.6. Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG:
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat quellboard Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. quellboard erklärt, dass sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

6.7. Rechtswahl:
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

6.8. Sprachliche Abweichungen:
Sofern diese AGB ganz oder teilweise auch in anderen Sprachen bereitgestellt werden, übernimmt quellboard keine Gewährleistung und Haftung für die (zugekaufte) Übersetzung dieser AGB in andere Sprachen. Im Falle von sprachlichen Abweichungen der in anderen Sprachen verfassten AGB geht die deutsche Sprachfassung den anderen Sprachfassungen vor.

7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN FÜR KUNDEN ALS VERBRAUCHER

Für Kunden, die Verbraucher iSd KSchG sind, gelten zusätzlich noch die Rücktritts- und Widerrufsrechtsrechte gemäß der Rücktritts- und Widerrufsbelehrung laut Anlage.

8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN FÜR KUNDEN ALS UNTERNEHMEN

Für Kunden, die Unternehmen iSd der Definition des UGB sind, gilt (vorrangig zum Allgemeinen Teil) der Besondere Teil für B2B-Geschäfte.

 

BELEHRUNG ÜBER RÜCKTRITTS- UND WIDERRUFSRECHTE
bei Verbrauchergeschäften in Österreich

1. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT GEMÄSS § 3 KONSUMENTENSCHUTZGESETZ (KSCHG)

1.1. Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

1.2. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

1.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:

  • wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder
  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

2. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT GEMÄSS § 3A KONSUMENTENSCHUTZGESETZ (KSCHG)

2.1. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG auch zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

Maßgebliche Umstände sind:

  • die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
  • die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
  • die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
  • die Aussicht auf einen Kredit.

2.2. Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehenden Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

3. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT GEMÄSS FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEGESETZ (FAGG)

3.1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Die Frist zum Rücktritt beginnt:
1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:

  • mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
  • wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
  • bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
  • bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

3. bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten im Sinne der Definition des § 3 Z 6 FAGG zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.2. Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht:
Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

3.3. Ausübung des Rücktrittsrechtes:
Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.

3.4. Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag:
Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann das Unternehmen die Rückzahlung verweigern, bis es entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

3.5. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Vertrag:

3.5.1. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Kaufvertrag:
Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmen die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten, wenn sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmen angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat, dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.5.2. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG):

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag über Dienstleistungen oder über Energie- und Wasserlieferungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß Punkt 3.8. erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet. Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG und Punkt 3.8. nicht nachgekommen ist.

Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Unterpunktes 3.5.2. angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.6. Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge:
Tritt der Verbraucher gemäß Punkt 3.1. vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den Punkten 3.5. angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.7. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:

  • bei Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach Punkt 3.8. sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach Punkt 3.1. mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 (dreißig) Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat,
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch das Unternehmen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach Punkt 3.1. mit der Lieferung begonnen hat.

Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher das Unternehmen ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt das Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert es Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung im Sinne der Definition des § 3 Z 4 FAGG (wobei Online-Versteigerungen nicht als öffentliche Versteigerungen in diesem Sinne gelten) geschlossen werden.

3.8. Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist:
Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Punkt 3.1. mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.

 

BESONDERER TEIL FÜR DIGITALE DIENSTE

1. GELTUNG UND GEGENSTAND

1.1. Dieser Besondere Teil der AGB gilt für sämtliche Verkaufsgeschäfte, die über digitale Dienste (insbesondere Online-Shops und Apps) von quellboard abgewickelt werden. Bei der Nutzung digitaler Dienste von quellboard GmbH durch Kunden wird unabhängig vom Vertrag über den Erwerb von Produkten zwischen quellboard und dem Kunden als Nutzer auch ein Vertrag über die Nutzung der digitalen Dienste von quellboard („Nutzungsvertrag“) gemäß den nachfolgenden Bedingungen dieses Besonderen Teiles abgeschlossen. Soweit dieser Besondere Teil keine oder keine vom Allgemeinen Teil abweichenden Regelungen enthält, gilt der Allgemeine Teil der AGB.

1.2. Der gegenständliche Besondere Teil gilt – mit Ausnahme der Punkte 2.2. bis 2.4. – auch dann, wenn quellboard den Kunden ermöglicht, Rechtsgeschäfte unter Verwendung digitaler Dienste von quellboard ohne vorherige Registrierung (somit als „Gast“) abzuschließen.

2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DIGITALER DIENSTE

2.1. Technische Voraussetzungen:
Um digitale Dienste von quellboard nutzen zu können, hat der Kunde die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. So sind insbesondere die Kosten für einen Zugang zum Internet sowie Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Dem Kunden wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, seine Internetbrowser stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards im Internet und damit auch diejenigen der Plattform in Zukunft verändern, so hat sich der Kunde diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.

2.2. Persönliche Voraussetzungen:
Eine Registrierung zur interaktiven Nutzung der digitalen Dienste von quellboard ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist unaufgefordert unverzüglich nach der Registrierung eine nachweisliche Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) in Textform (zB per Brief oder E-Mail) an quellboard (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1. Allgemeiner Teil) zu übermitteln. Das Zustandekommen eines Vertrages mit quellboard ist in diesem Fall auch bei Vornahme der Registrierung durch quellboard bis zum Vorliegen einer eindeutigen echten und richtigen Zustimmungserklärung schwebend unwirksam. quellboard ist in diesem Fall ohne weitere gesonderte (Hinweis- oder Aufforderungs-)Erklärung berechtigt, ein bereits angelegtes Benutzerkonto des betreffenden (registrierten) Kunden bis zum Vorliegen der Zustimmungserklärung vorübergehend und entschädigungslos zu sperren und – sofern nicht binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Registrierung eine Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) vorliegt – endgültig zu löschen.

2.3. Registrierung:
Um die digitalen Dienste von quellboard interaktiv nutzen zu können, bedarf es einer einmaligen Online-Registrierung. Dabei hat der Kunde die dafür erforderlichen persönlichen Daten anzugeben und durch aktives Anklicken der entsprechenden Tick-Boxes seine Einwilligung in die AGB von quellboard zu erteilen, widrigenfalls eine interaktive Nutzung nicht gestattet ist. Die Registrierung auf der und die Nutzung der digitalen Dienste ist für Kunden kostenlos.

Sämtliche Angaben des Kunden im Zuge der Registrierung müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein. Der (registrierte) Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten jeweils aktuell zu halten. Bei falschen, inkorrekten, veralteten oder unvollständigen Angaben sowie bei Vorliegen berechtigter Gründe zu glauben, dass Angaben des Kunden falsch, inkorrekt, veraltet oder unvollständig sind, ist quellboard berechtigt, das nach Registrierung angelegte Benutzerkonto des Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung temporär zu sperren oder endgültig zu löschen und ihm die derzeitige und / oder künftige Registrierung zu untersagen.

2.4. Benutzerkonto:
Nach erfolgreicher Registrierung wird für registrierte Kunden automatisch ein Benutzerkonto eröffnet. Registrierte Kunden können sich danach durch Eingabe ihrer Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und das von ihnen gewählte Passwort) jederzeit Zugang zu den digitalen Diensten verschaffen. Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto haben und bestätigt mit seiner Registrierung, dass er noch kein Benutzerkonto hat. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.

Das Benutzerkonto wird durch das vom Kunden gewählte Passwort gegen einen Zugriff durch andere Personen geschützt. Die Kunden sind verpflichtet, ihr Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff erlangen. Eine Weitergabe oder Offenlegung der Anmeldedaten an Dritte und / oder deren Autorisierung, das Benutzerkonto zu verwenden, ist ausdrücklich untersagt. Kunden dürfen ihre Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben und haben diese vor unberechtigtem Zugriff Dritter, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen zu schützen. Kunden haben unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung ihres Benutzerkontos sowie den Verdacht, dass ihr Benutzerkonto einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an quellboard (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1. Allgemeiner Teil) zu melden und ihr Passwort zu ändern.

Während der Nutzung der digitalen Dienste sind angemeldete Kunden grundsätzlich permanent eingeloggt („soft Login“), bis sie sich aktiv mittels Logout abmelden oder die entsprechenden Browser-Cookies löschen. Auf die Gefahr, dass Dritte auf Benutzerkonten und alle hierin gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können, wenn sie über angemeldete Kunden-Endgeräte verfügen, und dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten mit quellboard austauscht, wodurch das den Kunden von ihren Internetanbieter zur Verfügung stehende Datenvolumen genutzt und beeinträchtigt werden kann, wird ausdrücklich hingewiesen. Kunden wird daher empfohlen, sich nach dem Ende einer jeden Nutzung durch aktives Anklicken des Logout-Buttons aktiv abzumelden.

Registrierte Kunden können ihr Benutzerkonto jederzeit löschen. quellboard ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zB bei Verdacht auf unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht erfolgende Nutzung) das Benutzerkonto eines Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren oder endgültig zu löschen. In diesen Fällen können Rechtsgeschäfte über digitale Dienste allenfalls – dh sofern von quellboard ermöglicht – nur mehr als Gast abgeschlossen werden.

2.5. Ablauf von Geschäftsabschlüssen über digitale Dienste:
Bestellungen des Kunden über digitale Dienste erfolgen durch Ausfüllen und Absenden des jeweiligen elektronischen Bestellformulars nach Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes durch den Kunden. Sämtliche Angaben des Kunden im Zuge der Bestellung müssen wahr, richtig, aktuell und vollständig sein. Der Kunde schließt die Bestellung durch aktives Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorganges ab, womit die Bestellung an quellboard gesendet wird. Mit der elektronischen Absendung des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde gegenüber quellboard ein rechtverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zum Erwerb der bestellten Produkte ab. Die automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals angeführt wird, dokumentiert lediglich den technischen Eingang der Bestellung des Kunden bei quellboard und stellt noch keine Annahme dar. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme durch quellboard zustande, welche entweder durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Zusendung der bestellten Waren durch quellboard erfolgt.

3. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ

3.1. quellboard ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität ihrer digitalen Dienste zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. quellboard schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ihrer digitalen Dienste.

3.2. Ebenso ist quellboard bemüht, eine möglichst sichere Datenverarbeitung und -übertragung zu gewährleisten und trifft dazu unter Berücksichtigung der Kriterien des Art 32 Verordnung (EU) 2016/679 („Datenschutz-Grundverordnung“) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. quellboard schuldet den Kunden aber keine bestimmten, insbesondere keine darüber hinausgehenden Maßnahmen.

3.3. Auf digitalen Diensten von quellboard enthaltene Links auf externe Websites und Plattformen sind dem Einfluss von quellboard vollständig entzogen. quellboard führt auch keine Kontrollen der verlinkten Websites und deren Inhalte durch und ist dazu gegenüber dem Kunden auch nicht verpflichtet. quellboard übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit verlinkter Websites und deren Inhalte, für die ausschließlich der Anbieter der verlinkten externen Website bzw der darauf befindlichen Inhalte verantwortlich ist.


BESONDERER TEIL FÜR B2B-GESCHÄFTE

1. GEGENSTAND UND GELTUNG

1.1. Dieser Besondere Teil der AGB für B2B-Geschäfte gilt für sämtliche Verkaufsgeschäfte, die von quellboard als Anbieter oder Verkäufer von Produkten mit Kunden als Unternehmen iSd der Definition des UGB geschlossen werden. Soweit dieser Besondere Teil keine oder keine vom Allgemeinen Teil abweichende Regelungen enthält, gilt der Allgemeine Teil der AGB.

1.2. Im Falle der Einbeziehung der AGB von quellboard in ein Rechtsgeschäft mit dem Kunden gelten diese AGB auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, soweit nicht beim künftigen Vertragsabschluss im Einzelfall ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen einbezogen werden.

2. LEISTUNGEN

2.1. Für die Art und konkrete Ausführung der bestellten Produkte sind nur die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit der Produkte in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur ungefähre Angaben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheit vereinbart wird. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Detailinformationen und sonstige Abbildungen.

2.2. Werden mit einem Angebot Unterlagen überlassen, welche Abbildungen, Maßangaben, Muster, Beschreibungen, oÄ, enthalten, gelten diese nur als vereinbarte Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollte im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch quellboard festgestellt werden, dass Änderungen der einzelnen Produkte nötig sind und vorgenommen werden müssen, darf quellboard diese Änderungen selbständig vornehmen, sofern dem Kunden hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht.

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, LIEFERUNG

3.1. Sofern von quellboard nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist, verstehen sich Preisangaben verstehen sich in Euro (EUR) netto, dh zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und ebenso zuzüglich Verpackungs-, Liefer-, Transport(versicherungs)- und Versandkosten.

3.2. Die Gefahr geht in jedem Fall bereits mit der Übergabe der Waren an den Beförderer (zB Versandunternehmen, Spediteur, Frachtführer) auf den Kunden über.

4. INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1. Der Kunde haftet für sämtliche Informationen, Skizzen, Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Detailbeschreibungen bzw sonstige Daten, hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit, die er quellboard im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassen hat. Bei offensichtlichen Fehlern in der Bestellung macht quellboard den Kunden hierauf aufmerksam.

4.2. Sollte der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung mitwirken müssen, verpflichtet er sich hierzu, ohne dass dieser hierfür von quellboard eine Vergütung oder Vergünstigung erhält.

4.3. Der Kunde unterrichtet quellboard unverzüglich und schriftlich über etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter, die sich gegen die vertragsgegenständlichen Produkte richten, sofern diese noch im Eigentum von quellboard (einschließlich Eigentumsvorbehalt) stehen. Der Kunde ist verpflichtet, quellboard unverzüglich Abschriften von Klagen, Pfändungsverfügungen und Protokollen betreffend die Produkte zur Verfügung zu stellen.

4.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, Dritte, die auf die vertragsgegenständlichen Produkte zugreifen wollen, solange diese im Eigentum von quellboard (einschließlich Eigentumsvorbehalt) stehen, unverzüglich über das Vorliegen des Eigentums bzw des Eigentumsvorbehaltes von quellboard zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Durchführung dieser Maßnahmen abzuwenden.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1. Die Gewährleistungsfrist für alle Waren beträgt 6 (sechs) Monate und beginnt für alle Leistungen mit Zustellung der bestellten Waren an den Kunden. Nur wesentliche Mängel berechtigen den Kunden zur Verweigerung der Übernahme. Der Kunde trägt während der gesamten Gewährleistungsfrist die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Produkte.

5.2. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn das Produkt unsachgemäß durch den Kunden selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte verwendet oder instandgesetzt wurde oder die Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers missachtet wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn der Kunde Veränderungen am Produkt oder Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat oder einbauen hat lassen, die nicht durch den Hersteller genehmigt sind oder dass die gelieferten Produkte in einer nicht vom Hersteller genehmigten Form verändert hat und der Schaden hierauf zurückzuführen ist.

5.3. Als vereinbarte Beschaffenheit der von quellboard vertriebenen Produkte gelten nur die diesbezüglich expliziten Angaben und die Produktbeschreibungen von quellboard. Selbst verkehrsübliche Eigenschaften von vergleichbaren Produkten sind demnach ausdrücklich nicht bedungen.

5.4. Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass die von quellboard angebotenen Produkte Naturprodukte sind und demnach im Einzelfall die mit Naturmaterialien verbundenen Schwächen und natürlichen Normabweichungen aufweisen können.

5.5. Holz ist ein Naturprodukt, das auf natürliche Einflüsse, wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit einer Veränderung dessen Eigenschaften reagiert; dies gilt insbesondere für dessen Form, Oberflächenstruktur, Festigkeit und Härte. quellboards dürfen daher weder zu feucht, noch zu trocken gelagert werden. Optimale Lager- und Nutzungsverhältnisse bestehen bei ca 40% Luftfeuchtigkeit bei ca. 20° Celsius. quellboards sind für die Nutzung im und mit Wasser ungeeignet werden dadurch zerstört.

5.6. quellboard haftet dem Kunden für Schäden – mit Ausnahme von Schäden an Personen und vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung – nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. quellboard haftet nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte (mittelbare) Schäden sowie entgangenen Gewinn. Soweit die Haftung von quellboard ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von quellboard nicht ausgeschlossen ist, trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens von quellboard oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

5.7. Ansprüche des Kunden gegenüber quellboard verjähren grundsätzlich in 12 (zwölf) Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

6.1. Abtretungsverbot:
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen quellboard an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von quellboard. Hingegen ist quellboard berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte (insbesondere Factoring-Unternehmen) abzutreten. Der Kunde erklärt bereits mit Vertragsabschluss seine ausdrückliche Zustimmung hierzu.

6.2. Anfechtungsverzicht:
Soweit nach zwingendem Recht zulässig ist eine gänzliche oder teilweise Anfechtung des Vertrages (einschließlich dieser AGB) durch den Kunden zwecks Anpassung oder Aufhebung (jedenfalls aber wegen Irrtums, Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage) oder die Geltendmachung des nicht gültigen Zustandekommens oder der Gesamt- oder Teilnichtigkeit ausgeschlossen. Weiters anerkennt der Kunde, dass Leistung und Gegenleistung in einem ortsüblichen und angemessenen Verhältnis stehen und er auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 934 ABGB den Vertrag mit gleichem Inhalt geschlossen hätte.

6.3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Das Vertragsverhältnis – einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen – und alle außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich zwischen den Vertragsparteien ergeben bzw ergeben können, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils sachlich und örtlich für quellboard GmbH zuständige Gericht. quellboard ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach freier Wahl auch an allen in Betracht kommenden Gerichtsständen geltend zu machen.

6.4. Ausschluss Verzichtsfiktion:
Aus Handlungen oder Unterlassungen von quellboard kann kein Verzicht auf Rechte und kein Anerkenntnis von Pflichten von quellboard abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.

6.5. Ausschluss Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte:
Dem Kunden steht gegenüber quellboard kein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen oder Geldbeträgen zu. Dispositive gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden (§§ 471, 1052 ABGB, 369 f UGB) sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von quellboard mit Gegenforderungen des Unternehmens welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

6.6. Formgebote:
Allenfalls vor oder bei Vertragsabschluss geschlossene Vereinbarungen, abgegebene Erklärungen oder sonstige Umstände von rechtlicher Relevanz verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirksamkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie etwaige Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 886 ABGB. Gleiches gilt für den Verzicht auf das vereinbarte Schriftformerfordernis.

6.7. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung des Vertrages (einschließlich der einbezogenen AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der nicht rechtswirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unverzüglich eine solche schriftlich festzulegen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle von ergänzungsbedürftigen Regelungslücken.

6.8. Rechtsnachfolge:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag sowie die darin enthaltenen Rechte und Pflichten vollinhaltlich und uneingeschränkt auf allfällige Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu überbinden und diese wiederum zur Überbindung zu verpflichten. Die gänzliche oder teilweise Übertragung dieses Vertrages seitens des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von quellboard. quellboard ist hingegen berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde erteilt bereits mit Vertragsabschluss seine Zustimmung zu einer allfälligen Übertragung auf Seiten von quellboard.

6.9. Vertretungsbefugnis:
Für den Fall, dass der Kunde eine Gesellschaft ist, erklärt(en) die einen Vertrag mit quellboard unterfertigende(n) Person(en) durch ihre Unterschrift(en) bei sonstiger persönlicher Haftung, dass sie berechtigt ist(sind), rechtsverbindlich für den Kunden zu zeichnen und den Vertrag für den Kunden abzuschließen.

 

NUTZUNGSHINWEISE

1. quellboards sind Sportprodukte für athletische Erwachsene, welche ein hohes technisches Geschick sowie eine gute sportliche Konstitution des Nutzers voraussetzen. Bei nicht fachgemäßer Verwendung bzw Verwendung durch nicht ausreichend versierte und / oder athletisch hierzu nicht geeignete Nutzer besteht ein hohes Risiko von schwersten Verletzungen der Nutzer und / oder Dritter (bis hin zum Tod) sowie von Sachbeschädigungen. Darüber hinaus besteht selbst bei fachgemäßer Verwendung sowie Verwendung durch entsprechend versierte, athletische Nutzer ein für derartige Sportgeräte typisches sehr hohes Verletzungs- und Beschädigungsrisiko. quellboards dürfen daher ausschließlich im Rahmen der gegenständlichen Nutzungshinweise genutzt werden.

2. Die Benützung der quellboards darf ausschließlich im Zusammenhang mit den mitgelieferten Komponenten sowie unter Beachtung der Beschreibung der richtigen Zusammensetzung dieser Komponenten erfolgen. Eine Kombination mit anderen Komponenten, Geräten oä sowie eine beschreibungswidrige Komponentenzusammensetzung ist unzulässig.

3. Die Benützung der quellboards darf ausschließlich auf ebenen, ebenerdigen (somit nicht erhöhten), trockenen, sauberen, großflächig frei geräumten und nicht rutschigen Flächen erfolgen. Eine Benützung der quellboards in der Nähe von absturzgefährdeten Stellen, eckigen und / oder kantigen Gegenständen oder Baukörpern sowie in der Nähe von Tieren und Kindern ist unzulässig.

4. Bei jeglicher – somit auch bei einer fachgerechten – Nutzung ist mit Stürzen zu rechnen, auf welchem Umstand bereits vor der Verwendung der quellboards Rücksicht zu nehmen ist (insbesondere durch das Wegräumen gefährlicher Aufprallgegenstände, dem Tragen von Prall- und Sturzschutzkleidung, dem Tragen eines Helmes etc).

5. Durch die Konstruktion der quellboards ist im Zusammenhang mit Stürzen oder unkontrollierten Abstiegen vom quellboard mit extremen Beschleunigungen zu rechnen, wodurch sowohl der Nutzer als auch das quellboard selbst mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Nutzungsfläche großflächig freizuhalten und ist insbesondere darauf zu achten, dass auch umstehende Zuschauer oder Unbeteiligte stets einen ausreichend großen Abstand zum quellboard aufweisen, um von diesem nicht getroffen werden zu können. Gleiches gilt für Gegenstände, welche durch einen Aufprall beschädigt werden können.

6. quellboards sind nur für die private Nutzung vorgesehen. Die Nutzung für gewerbliche Zwecke (zB Vermietung, Vorführung etc) ist ungeeignet.

7. quellboards sind als Sportgeräte für sportliche Erwachsene mit einem Höchstgewicht von 120 kg konzipiert. Es ist für eine Nutzung durch Kinder unter 10 Jahren ungeeignet.

 

AGB hier zum Download als PDF

NUTZUNGSHINWEISE hier zum Download als PDF